
Manifest, Finanzministerium, 24. Februar 1864
Das Finanzministerium in Bezug auf das Königliche Dekret vom 21. Februar 1864. Die Kupfermünzen der sardischen Prägung, die im Königlichen Dekret vom 27. Dezember 1863 n. 1621 wird bis zum 20. Tag des nächsten Monats März weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel sein, und die Frist für den Widerruf und den Umtausch wird bis zum 31. Tag desselben Monats verlängert usw., unterzeichnet Vittorio Emanuele. Gekennzeichnet: Manna, Minghetti, Turin 21. Februar 1864. Mitteilung, dass der Wechsel in Bronzemünzen von 1, 2, 3, 5 und 10 Cent der sardischen Kupferwährungen, dh: Maurizii, Mauriziotti oder Geld oder halbes Geld, drei cagliaresi, cagliaresi und halbe cagliaresi und Stücke von 1, 3 und 5 Cent, geprägt gemäß der Editti da Torino 26. Oktober 1826 und 26. November 1842, in allen Provinzen des Königreichs, in denen sie als gesetzliches Zahlungsmittel erklärt wurden [.. .] , wird den ganzen März 1864 fortgesetzt. Für das Ministerium der Generaldirektor des Finanzministeriums T. Alfurno, Turin 24. Februar 1864, Tip. F. Carmignani, Parma, 24. Februar 1864, 60x44 cm.
Großes Poster mit königlichem Wappen oben.
Einriss am linken Rand ohne Verluste, sonst in sehr gutem Zustand. Sehr selten.
N327-3155