Plakat, Bekanntmachung, Venedig 5. Januar 1861

Hinweis, Um ungenaue Auslegungen in der Statthaltereimitteilung vom 29. Dezember n. 10147, in der es heißt, dass sowohl die öffentlichen Kassen als auch die Privatpersonen verpflichtet sind, die sechs Carantani-Stücke der Konvention, entsprechend 40 Soldi österreichischer Währung, als gesetzliche Zahlung für Beträge unter einem Gulden zu erhalten, wird gewarnt dass diese Verpflichtung so zu verstehen ist, dass sie sich auf die Zahlungen bezieht, die in Banknoten zu leisten sind, da das Sechs-Karantani-Stück der Konvention als das gebrochene der Banknote eines Guldens gilt, während in der Sitzung in bei Zahlungen in Silber bleiben die vorherigen Bestimmungen in Kraft. Von der Präsidentschaft der IR Statthalterei des Königreichs LV, Privilegierte Niederlassung von G. Antonelli Tipografo, Venedig 5. Januar 1861, Abb., Cm 54x36.

Großes Plakat mit dem Wappen des Königreichs Lombard-Venetien im oberen Teil.

In sehr gutem Zustand. Sehr selten.

N327-3158

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